Platzordnung des Hundesportvereins Chemnitz-Borna e.V.

  1. Jeder Hundehalter, der den Übungsplatz mit seinem Hund betritt, muss im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung sein. Die Tollwutschutzimpfung seines Hundes darf nicht älter als 1Jahr sein.
  2. Kranke Hunde dürfen den Platz nicht betreten (Infektionsgefahr)!
  3. Alle Hunde sind beim Betreten und Verlassen des Platzes an der Leine zuführen.
  4. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist ein handelsübliches, dem Hund angemessenes Halsband. Über die Eignung des Halsbandes entscheidet der Ausbilder.
  5. Während der Ausbildung ist das Tor zu schließen.
  6. Nicht gearbeitete Hunde sind in der Box bzw. Im Auto zu verwahren, es dürfen grundsätzlich keine Hunde mit in das Heim genommen werden oder am Zaun angebunden werden.
  7. Die Läufigkeit der Hündin muss dem Ausbilder sofort mitgeteilt werden. Er entscheidet dann über die Startordnung bei der Ausbildung. Heiße Hündinnen dürfen auf dem großen Platz nicht gearbeitet werden und sind von der Welpen- und Junghundegruppe ausgeschlossen!
  8. Jedes Raufen und unnötiges Bellen ist zu unterbinden.
  9. Für die Sauberkeit und Instandhaltung der Boxen, Übungsgeräte, Gelände und Räumlichkeiten ist jeder Nutzer verantwortlich.
  10. Auf dem Gelände des Abrichteplatzes besteht Fahrverbot, auf den Wegen ist Schritttempo zu fahren.
  11. Jeder Hunderhalter hat sich während der Ausbildung diszipliniert zu verhalten.
  12. Während der Ausbildungszeiten gilt für alle Teilnehmer an der aktiven Ausbildung absolutes Alkoholverbot!
  13. Jeder Hunderhalter achtet darauf, dass der Platz sowie die Übungsgeräte nicht von den Hunden beschmutzt werden.
  14. Pünktlichkeit ist eine Voraussetzung für eine planmäßige Arbeit. Bei Zuspätkommen darf am Training nicht mehr teilgenommen werden.
  15. Der Hundeführer hat zur Ausbildung sportliche und der Witterung angepasste Kleidung, sowie festes Schuhwerk mit Profilsohle (keine Plateausohlen) zu tragen. Bei Nichtbefolgen ist es dem Ausbilder freigestellt, den Sportfreund von der Ausbildung auszuschließen.
  16. Bei Nichtbefolgen der Platzordnung kann eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Platzverweis erteilt werden.

 

Der Vorstand am 06.02.2008

Zusätzlich gilt:

  • Um den Ausbildungserfolg zu unterstützen, bitten wir Sie, während der Ausbildungsstunden nur ihren eigenen Hund und keine fremden Hunde zu füttern.
  • Damit Ihr Hund den Platz nicht verschmutzt, lassen Sie ihn vorher ausreichend außerhalb des Geländes lösen. Zur Beseitigung von Ausscheidungen bitten wir Sie, sich Plastetüten o. ä. mitzubringen (schwarze Mülltonne)
  • Entsteht zwischen zwei Hunden eine Rauferei, greifen generell beide Hundeführer sofort ein.